Ab 1. Juli 2025 bares Geld sparen – wir erklären, worauf es bei Kastenwagen, Pritsche und Pick-up jetzt ankommt.

Für Handwerker und Gewerbetreibende in Österreich ist der 1. Juli 2025 ein Stichtag von enormer finanzieller Bedeutung. An diesem Tag ist eine Neuregelung in Kraft getreten, die viele Betriebe direkt entlastet: die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wurde unter bestimmten Voraussetzungen abgeschafft.

Doch der Teufel steckt im Detail. Wer genau profitiert? Welche Kriterien muss Ihr Wunschfahrzeug erfüllen? Als Ihr Partner für professionelle Fahrzeuglösungen bringen wir Licht ins Dunkel und erklären die neuen Spielregeln, damit Sie Ihre Ersparnis sicher planen können.

Die neue Grundregel: Einfachheit bei bis zu 3 Sitzplätzen
Die gute Nachricht vorweg: Die Regelung wurde für die gängigsten Arbeitstiere deutlich vereinfacht. Die neue Kernvorschrift lautet:

Fahrzeuge der Klasse N1 mit bis zu 3 Sitzplätzen unterliegen ab dem 1. Juli 2025 generell nicht mehr der NoVA-Pflicht.
Das betrifft einen Großteil der klassischen Transporter und Pritschenwagen, die im täglichen Einsatz sind. Der Kauf wird hier ohne weitere Bedingungen günstiger.

Spezialfälle: Genaue Kriterien für Fahrzeuge mit mehr als 3 Sitzen
Besitzen Sie ein Fahrzeug der Klasse N1 mit mehr als 3, aber weniger als 10 Sitzplätzen (z.B. Doppelkabinen), ist die NoVA-Befreiung ebenfalls möglich. Hierfür müssen jedoch ganz konkrete bauliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sicherstellen, dass das Fahrzeug primär dem Gütertransport dient.

Hier sind die exakten Definitionen, die Ihr Fahrzeug erfüllen muss:

  • Kastenwagen (z.B. Doppelkabine):
    • Hinter der zweiten Sitzreihe muss eine klimadichte, flächig geschlossene Trennwand verbaut sein. Ein einfaches Gitter oder Netz genügt nicht.
    • Die Seitenfenster im Laderaum müssen verblecht sein.
    • Im Laderaum hinter der Trennwand muss ein Würfel mit einer Kantenlänge von mindestens einem Meter Platz finden.
  • Pritschenwagen:
    • Das Fahrzeug muss über einen geschlossenen Passagierbereich und eine separate Ladefläche verfügen, die dem Aufbau eines Lastkraftwagens entspricht.
    • Merkmale dafür sind seitlich klappbare Bordwände und eine Ladefläche ohne Radkästen. Die Pritsche kann auch abnehmbar oder kippbar sein.
  • Pick-ups:
    • Bei Pick-ups mit nur einer nach hinten klappbaren Bordwand (Heckklappe) gilt eine spezielle Formel: Die Länge der Ladefläche am Boden muss mehr als 50 % der Länge des Radstandes des Fahrzeugs betragen.
    • Zusätzlich wird eine einfache Ausstattung vorausgesetzt, die den Charakter als Nutzfahrzeug unterstreicht.

Ihre Ersparnis: Der Grundstein für eine professionelle Ausstattung
Diese klare Regelung schafft Planungssicherheit. Die eingesparten NoVA-Kosten, die oft mehrere tausend Euro betragen, sind kein Geschenk, sondern eine wohlverdiente Entlastung für Ihr Unternehmen. Dieses Kapital können Sie nun direkt in die Effizienz und Sicherheit Ihres mobilen Arbeitsplatzes investieren.

Genau hier setzt FLEXMOTM Österreich an.

Von der Steuerersparnis zur perfekten mobilen Werkstatt mit FLEXMOTM
Ein neues, NoVA-befreites Fahrzeug ist die ideale Basis. Doch erst eine professionelle Fahrzeugeinrichtung von FLEXMOTM macht es zu einer unschlagbaren Einheit für Produktivität und Professionalität. Unsere hochwertigen, in Deutschland gefertigten Regalsysteme verwandeln leeren Laderaum in eine perfekt organisierte Werkstatt.

  • Maximale Effizienz: Jedes Werkzeug hat seinen Platz. Das spart täglich wertvolle Zeit.
  • Höchste Sicherheit: Unsere Systeme garantieren eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung.
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Egal ob Kastenwagen, Pritsche oder Pick-up – wir kennen die Anforderungen und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den verfügbaren Raum optimal nutzen.

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